Selbstständig & Riester Rente
Zulagenberechtigt (154 EUR jährliche Grundzulage pro Person und 185 EUR jährliche Kinderzulage pro Kind bzw. 300 EUR für ab1.1.2008 geborene Kinder!), für die staatlichen Zuschüsse der Riester Rente sind u.a. folgende Personenkreise:
-rentenversicherungspflichtige Arbeitsnehmer (sie müssen für das Jahr in dem sie Zulagenberechtigt sind, mindestens 1 Tag angestellt sein)
–rentenversicherungspflichtige Selbstständige
-Bezieher von Arbeitslosengelb oder Krankengeld
-ALG-II-Empfänger
-Wehr- und Zivildienstbeschäftigte
-Kindererziehende
-geringfügig Beschäftigte
-und noch ein paar Gruppen mehr
Mittelbar zulagenberechtigt können die Ehepartner aller Zulagenberechtigten sein.
Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige zählen zu dem nicht zulagenberechtigten Personenkreis.
>> Man hat als Selbstständiger folgende Möglichkeiten Rieser-Förderungen zu beziehen:
+ in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein (z.B. Künstler und Publizisten, selbstständige Lehrer, Erzieher und Hebammen, Handwerker und Landwirte sowie Gründer einer „Ich-AG“)
+ der Selbstständige stellt seinen Ehegatten, der zum geförderten Personen gehört, als geringfügigen Beschäftigten ein, dieser verzichtet auf die Versicherungsfreiheit.
+der förderberechtigte Ehegatte bespart seinen Rieservertrag und der Ehepartner bekommt bei einem zertifizierten Vertrag auch die staatliche Förderung.