Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Selbstständige müssen sich SELBST um ihre Altersvorsorge kümmern!
Pflichtversichert sind nur:
+ Arbeitnehmer (für sie übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge)
+ arbeitnehmerähnliche Selbstständige
+ selbstständige Lehrkräfte
+ Existenzgründer, solange sie den Existenzgründungszuschuss beziehen
Entscheidung für Existenzgründer
Möchte sich ein Existenzgründer von der Versicherungspflicht befreien lassen, so muss er innerhalb der ersten 3 Monate diesen Fragebogen an die Deutsche Rentenversicherung zusenden und prüfen lassen.
Ist er befreit, so erlischt nach Beendigung der Beitragszahlung sein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Hat dieser vor seiner Existenzgründung bereits Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt (hierzu zählen auch Zeiten der Kindererziehung, eigene Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit), so gehen diese nicht verloren. Seine aktuelle Renteninformation kann man sich bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin anfordern.
Nun ist zu überlegen, ob man weiterhin in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen möchte. Wenn nicht, so soll man sich (für den Betriebsprüfer) eine Bestätigung geben lassen, dass man nicht versicherungspflichtig ist.
Das bietet die gesetzlichen Rentenversicherung:
+ Altersrente
+ vorgezogene Rentenzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit (diese ist für Existenzgründer auch die ersten 2 Jahre ihrer Selbstständigkeit ohne Beitragszahlung gültig)
+ vorgezogene Rentenzahlung wegen Arbeitslosigkeit
+ Rentenzahlung bei Altersteilzeit (sobald man 35Jahre in die Rentenversicherung gezahlt hat, hat man die Möglichkeit mit 63 statt 67Jahren in die Rente zu gehen)
+ Zahlung von Witwen- und Waisenrente
+ finanziert Rehabilitätionsmaßnahmen nach Krankheiten
+ zahlt Übergangsgeld bzw. Wiedereingliederungszuschuss an den Arbeitgeber bei Behinderungen
Das kostet die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige (Stand 2010)?
-freiwillig kann man auch den Mindestbeitrag zahlen, dieser liegt bei 79,60EUR, was dem Betrag bei einem 400EUR-Job entspricht, eine Rentensteigerung von 3,40EUR bewirkt und den Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhält
-möchte man weiterhin von den Vorzügen der gesetzlichen Rente profitieren, insbesondere von der Versicherung für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, muss man Pflichtversichert sein (freiwilligen Beitrage reichen nicht aus!)
-bei einem Beitragssatz von 19,9% ab einer Beitragsbemessungsgrenze von 2555EUR monatlich (alte Bundesländer) bzw. 2170EUR monatlich (neue Bundesländer) ergibt sich ein Regelbeitrag von 508,45EUR bzw. 431,83EUR.
-Existenzgründer haben innerhalb der ersten 3 Jahre die Möglichkeit nur den halben Regelbeitrag zu zahlen
-oder man wählt als Selbstständiger den einkommensgerechten Beitrag (kann dann eben höher oder niedriger als der Regelbeitrag sein) und legt der Rentenverischerung sein Arbeitseinkommen vor
Nähere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier. Auf alle Info’s in diesem Artikel wird keine Garantie gegeben, bitte informieren Sie sich darüber hinaus bei der Deutschen Rentenversicherung und lassen sich beraten (z.B. telefonisch unter der 0800 10004800).