Die wichtigsten Infos zur Rauchwarnmelderpflicht
Die Rauchwarnmelderpflicht rückt bei uns in Bayern immer näher, deshalb möchte ich dir hier die wichtigsten Info’s rund Rauchmelder
Info’s zur Rauchmelderpflicht
Seit 1.1.2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmelder auszustatten und ab 31.12.2017 ist auch die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen abgelaufen. Dann ist jeder Eigenheimbesitzer verpflichtet in allen Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder zu betreiben. (d.h. dies gilt nicht für Hausflure und Treppenhäuser).
In Bayern ist dies im Artikel 46 Absatz 4 BayBO geregelt, doch auch in den anderen Bundesländern besteht diese Pflicht.
Doch bevor ich auf die verschiedenen Rauchmelder eingehe, möchte ich noch auf einige Fragen veingehen, die häufig aufkommen:
Für wen / was genau gilt dieses neue Gesetz?
Es wird nicht zwischen Mietwohnung, Einraumwohnung, Einfamilienhäuser, Doppel-oder Reihenhäuser unterschieden. Allerdings fallen Gewerbeeinheiten, Büros und Praxen nicht unter diese Verpflichtung – die Besitzer dürfen, müssen aber nicht.
Was ist zu beachten, wenn sich innerhalb der Wohnung Treppenbereiche befinden?
Sind Aufenthaltsräume über eine Treppe verbunden, so muss mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder angebracht werden.
Was muss man beim Kauf der Warnmelder beachten?
Die Rauchwarnmelder müssen europäisch genormt sein und die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14604 besitzen.
Der Melder soll „nur“ die Funktion haben, Leute in der Wohnung zu warnen. Eine Möglichkeit der Fernauslesung ist ein nettes Feature, dass aber keine Pflicht ist.
Zudem gibt es noch die Anwendungsnorm DIN 14676. Sie beschreibt die richtige Montage und Wartung.
Wie bzw. wo muss man die Rauchwarnmelder anbringen?
Wichtig ist, die Rauchmelder an der Decke anzubringen, da der Rauch sich im Brandwall unter der Decke sammelt.
Welche Arten von Rauchmeldern unterscheidet man?
Batteriebetriebene oder über den Netzstrom betriebene. Bei den Battiebetriebenen gibt es Modelle mit fest verbauter Langzeitbatterie oder welche mit auswechselbaren, „normalen“ Batterien.
Unabhängig von der Bauart, wird ein Wechel alle 10 Jahre empfohlen, da auch die Zuverlässigkeit der Sensoren und die Alterung der Bauteile eine Rolle spielen.
Zudem gibt es Funk-Rauchmelder, die sich untereinander vernetzen können. Das hat den großen Vorteil, dass auch über weite Strecken die Warnmelder voneinander erfahren, falls ein Alarm aufgetreten ist! So können sie alle beinahe gleichzeitig den Alarm auslösen und man kann diesen über die Vernetzung auch wirklich überall hören. Dies kann auch als nachteilig angesehen werden, da man dann nicht weiß, wo es brennt.
Wer sich mehr und eingehender mit dem Thema beschäftigen möchte, der kann dies mit dieser Lektüre hier tun:
Den Rauchmelder, den wir selbstverwenden, stelle ich hier in diesem Beitrag vor.