Die beste Zahnversicherung

Die beste Zahnversicherung

++ Die beste Zahnzusatzversicherung ++

Die beste Zahnzusatzversicherung
Die beste Zahnzusatzversicherung

Jeder stellt unterschiedliche Ansprüche und Wünsche an eine Zahnversicherung, hierbei genügt es allerdings nicht, sich schnell  den nächstbesten „gut klingenden“ Tarif auszusuchen!

Häufig werden die Versicherungsbedingungen nicht im Detail beachtet, und selbst wenn sie sich einen Versicherungsmakler (auch unabhängige) nehmen, wollen diese häufig nur schnell Kasse mit ihnen machen. Ob der für sie ausgewählte Tarif wirklich passend ist, erfahren sie dann meist erst im Leistungsfall.

Gerade bei wichtigen / teuren Leistungen gehen sie dann häufig leer aus. Deshalb und auch aus eigenem Bedarf, haben wir uns intensiv mit den Verträgen auseinandergesetzt. Wir wissen, dass sich keiner besser um einen kümmert, als man selbst!!!

 

Hier zeigen wir Ihnen einige Punkte, auf die man achten sollte!

Um „Die beste Zahnzusatzversicherung“ für sich zu finden, sollte man seine Ausgangslage notieren z.B. fehlende Zähne (Zahnlücken), herausnehmbarer oder fester Zahnersatz etc.

An diesen eigenen Gegebenheiten kann man nichts mehr ändern, insofern bleibt nur, sich möglichst früh einen guten Zahntarif auszusuchen bzw. mit dem „bestehenden Ausgangszustand“ einen Versicherer zu finden, bei welchem man die  Grundvoraussetzungen zur Aufnahme (Aufnahmebedingungen) noch erfüllt! Beachten Sie dabei, dass einige Versicherer bestehenden Zahnersatz ohne Aufschlag mitversichern und das dieser bei anderen ausgeschlossen ist bzw. nur durch einen Risikoaufschlag noch mit eingeschlossen werden kann.

Wichtig ist auch, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, lange bevor es zu einer Behandlung kommt!! Es wird von den Versicherungen z.B. nicht gezahlt, wenn der Schaden bereits vor Versicherungsabschluss bekannt war und auch nicht in den ersten Monaten nach Abschluss.

Die Versicherungen haben hier eine Wartezeit (meist 6-8 Monate), in der keine Kosten übernommen werden, außer teilweise die zur Zahnprophylaxe, d.h. zur professionellen Zahnreinigung.

Zudem existiert in den ersten Jahren eine Begrenzung der Leistung. Wobei die genannten Obergrenzen der max. Auszahlung jeweils für das 1. Versicherungsjahr, die ersten beiden Versicherungsjahre, die ersten drei Versicherungsjahre bis teilweise für die ersten fünf Versicherungsjahre gelten. Im Anschluss fallen diese Grenzen weg, auch bei einem Unfall sind diese Leistungsgrenzen bei vielen Versicheren hinfällig.

Tipp: Manche Versicherungen orientieren sich bei den Leistungsjahren an den Jahreszahlen des Eintritts, so kann man z.B. die Versicherung ende November eröffnen (Versicherungsbeginn 1.Dezember) und dieser eine Monat zählt dann bereits als 1. Leistungsjahr = 1.Versicherungsjahr.

 

Wie genau man sich „das Kleingedruckte“ ansehen sollte, möchte ich an drei Beispielen erläutern.

 

Genaue Vertragsbedingungen beachten:

Erstattungsquote:

Versicherung A schreibt:

„Die Erstattung liegt bei 100% der Leistungsquote.“

Versicherung B schreibt:

„Die Erstattung liegt bei 80% des Rechnungsbetrags.“

Erläuterung:

Obwohl Versicherung A schreibt, dass sie 100% übernimmt, so bezieht sich das NUR auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse! Dieser beträgt bei einem fehlenden Zahn ca. 390 EUR. Kostet ein Implantat ca. 3000 EUR, so erstattet die Versicherung A 390 EUR und die Versicherung B 2400 EUR!!! ACHTEN SIE ALSO DARAUF: Zahlt die Versicherung nur einen prozentualen Anteil der Regelversorgung oder des Rechnungsbetrags!!

 

Ein Vergleich der Leistung für Kunststofffüllungen:

Versicherung A schreibt:

„Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet“

Versicherung B schreibt:

„Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Regel-Höchstsatz erstattet“

Erläuterung:

Der Regel-Höchstsatz liegt beim 2,3/2,5 fachen der GOZ, der Höchstsatz dagegen beim 3,5 fachen!! Dies kann einen preislichen Unterschied im 3-stelligen bzw. 4-stelligen Bereich ausmachen!!

 

Preis-Leistungsverzeichnis:

Versicherung A schreibt:

„…berechnet die vereinbarten Erstattungen vorrangig auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten (z.B. Inlays), legt die Versicherung bundesweit ermittelte Durchschnittspreise zugrunde“

Versicherung B schreibt:

„…berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Bennennungsliste (BEB) der privaten Krankenkasse bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Erläuterung:

Somit erstattet Versicherung B höhere Leistungen z.B. für Material- und Laborkosten, da Sie auf Basis der Bundeseinheitlichen Bennenungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen zahlt und nicht nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL II) der gesetzlichen Krankenkasse bzw. den bundesweit ermittelten Durchschnittspreisen!! Die Laborkosten sind häufig sogar höher als die Zahnarztkosten!

 

Weitere Kriterien:

– Voraussetzung seitens der Versicherung (gesetzlich oder privat versichert?)

– Erfolgt eine Berücksichtigung eines vollständigen Bonusheftes?

– Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?

– Wie ist die Kündigungsfrist für den Versicherten?
…nach wievielen Jahren, im Anschluss monatlich oder jährlich

– Wie ist der Geltungsbereich der Versicherung?
…Deutschland, Europa, weltweit (ggf. zeitlich begrenzt)?

– Zahlt die Versicherung unabhängig von der g.Kasse? D.h. kann ich z.B. eine Wurzelbehandlung oder ein Brücke ablehnen und mir stattdessen direkt ein Implantat setzen lassen.

– Kann man eine Anwartschaft beantragen?
…oder ist z.B. eine Stilllegung möglich wenn man etwa beruflich ein paar Jahre im Ausland tätig ist

– Wie erfolgt die Tarifberechnung in den nächsten Jahren?
…Risikobeitrag, Altersgruppentarif oder mit Altersrückstellung?

Natürlich muss man sich genau überlegen, welches Budget man zur Verfügung hat und vor allem, ob man sich die Versicherung auch in den folgenden Jahren noch leisten kann. Achtung: Berücksichtigen Sie auch die Beitragsanpassung aufgrund des Alters!

 

Welche Leistungen sind abgedeckt:

Leistungen zur Zahnprophylaxe

-professionelle Zahnreinigung (bis zu welchem Betrag), Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen, Fissurenversiegelung

-Erstellung eines Mundhygienestatus, Speicheltest zur Keimbestimmung, lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen

 

Leistungen bei Zahnbehandlung

-dentinadhäsive Füllungen z.B. Kunststoff- bzw. Kompositfüllungen

-Wurzelbehandlung, Schleimhauttransplantation

-Parodontosebehandlung

-Aufbissschiene

-für Kieferorthopädie zur Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen (bis zu welchem Alter)

 

Leistungen bei Zahnersatz

-Kronen, Inlays (Anzahl tariflich beschränkt?), Onlays

-Brücken, Stiftzähne, herausnehmbare Voll- und Teilprothesen

-Implantate (ist hier die Anzahl beschränkt) einschließlich Suprakonstruktionen, Weichgewebs- und Knochenaufbau

-Funktionsanalyse und Funktionstherapie

-Keramikverblendungen

 

Um objektiver bewerten zu können, ob man eine Zahnzusatzversicherung benötigt, haben wir im folgende die aktuelle Situation für einen gesetzlich Versicherten beschrieben. D.h. die aktuelle Regelung der Festzuschüsse der Krankenkasse und im Anschluss einige Beispiele zu den Behandlungskosten.

 

Festzuschüsse der Krankenkasse

Seit Anfang 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen feste Zuschüssen entsprechend des zahnmedizinischen Befunds.  Dieser deckt in etwa 50% der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab.

Dieser Zuschuss erhöht sich um 20%, mit einem Bonusheft, dass fünf Jahre lückenlos bzw. sogar um 30%, wenn das Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt wurde.

Eine Übersicht der Festzuschüsse für Zahnersatz findet Ihr hier.

Allerdings entspricht die Regelversorgung meist nicht der Behandlung, die man sich als Patient wünscht! So ist eine Implantatversorgung als Therapieform von der Krankenkasse gar nicht vorgesehen.

Auch wird z.B. eine Wurzelbehandlung der Zähne im nicht sichtbaren Bereich von vielen Krankenkassen nicht mehr bezuschusst, da die Kassen es als Risiko betrachten, dass der Zahn trotz Wurzelbehandlung im Anschluss entfernt werden muss.

Man ist somit ohne gute Zahnzusatzversicherung und ausreichend Kapital nicht in der Lage sich frei für eine Behandlung zu entscheiden!!!

 

Kosten verschiedener Behandlungen

Im Folgenden haben wir einige Kostenbeispiele aufgeführt, dies sind natürlich nur sehr grobe Werte zur Orientierung die im Einzelfall stark variieren.

-Keramik-Einzelkrone: 600-1.000 EUR

-Vollprothese je Kiefer: 500-850 EUR

-Kleine Brücke die einen Zahn ersetzt: 1.400-2.200 EUR

-Keramikimplantat eines einzelnen Frontzahns: 2.600-3.600 EUR

-Festsitzende Versorgung auf Implantaten bei Zahnlosigkeit pro Kiefer: ca. 23.000 EUR

…weitere Kosten zur Orientierung mit einer genaueren Aufschlüsselung finden Sie hier.

 

Empfehlendswerte Zahnzusatztarife

Ohne auf Ihre genauen Wünsche und Voraussetzungen eingehen zu können, kristallisieren sich ein paar Tarife als empfehlenswert heraus.

Die Tarife sind berechnet für einen 34 jährigen gesetzlich Versicherten, bei dem alle Zähne noch erhalten sind.

 

Tarife um die 15 EUR

DKV KDT85 für 11,48 EUR

AXA DENT Komfort-U für 14,71 EUR

R+V Comfort U für 15,02 EUR

 

Tarife um die 20 EUR

AXA DENT Premium-U für 21,02 EUR

ARAG Z 90 Bonus für 18,78 EUR

DKV KDT85+KDBE für 19,95 EUR

 

Tarife um die 30 EUR

ERGO Direkt ZAB + ZAE + ZBB + ZBE für 29,90 EUR

CSS Spezial (Tarifrechner oben rechts) für 32,33 EUR

die Bayerische V.I.P. dental Prestige für 27,80 EUR

 

Vergleichsseiten für Zahnversicherungen

Im Internet finden Sie zahlreiche Vergleichsportale zu Zahnzusatzversicherungen. Hier möchten wir Ihnen zwei seriöse Portale vorstellen, die Sie für Ihre weitere Analyse sehr gut nutzen können:

http://www.check24.de/zahnzusatzversicherung/

http://www.waizmanntabelle.de/

 

Fazit

Lesen Sie sich ganz genau die Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss durch (lesen Sie dabei auch zwischen den Zeilen)!!

Seien Sie wachsam, wenn die Versicherer Ihnen bei einem laufenden Vertrag „neue, zusätzliche Leistungen mit einschließen möchten“, mit denen sich die alten Versicherungsbedingungen verändern. Hier werden oftmals die Bedingungen in einem anderen Bereich für den Versicherten verschlechtert, so dass man häufig gut beraten ist, bei den alten Bedingungen zu bleiben und auf die neue hochgelobte „zusätzliche Leistung“ zu verzichten.

Wenn Sie dieses umfangreiche und schwierige Gebiet der Zahnzusatzversicherungen erschlägt, können wir Ihnen gerne auch ein paar weitere Tipps / Erfahrungen weitergeben.

Für den Fall, dass Sie keine Zahnzusatzversicherung mehr eröffnen können oder wollen, hier noch einige weitere Tipps, um Kosten beim Zahnarzt / Zahnersatz zu sparen!!

* Haftungsausschluss / Hinweis: Wir sind kein Versicherungsmakler und sind auch nicht beratend tätig. Dieser Beitrag beschreibt nur unsere eigenen Erfahrungen und stellt keine Empfehlung und auch keine Handlungsanweisung dar. Es ist lediglich unsere private / persönliche Meinung. Informieren Sie sich selbst und unabhängig!

 

Ein kleiner Denkanstoß:

Summe die ein 34 Jahre alter Mann im Laufe bis zu seinem 80igsten Geburtstag in etwa in die Zahnzusatzversicherung einzahlt:

Dies nur grob überschlagen mit dem Tarif AXA Dent Premium U (einem Tarif im mittleren Preissegment):

Alter in JahrenBeitrag in EURO
21-4021,02
41-4530,75
46-5033,24
51-5534,61
56-6036,85
6142,58

>> 7*21,02*12+5*30,75*12+5*33,24*12+5*34,61*12+5*36,85*12+19*42,58*12 = 19.600,92 EUR

Ich habe nun zwar keine Erfahrung, wie hoch durchschnittlich die Kosten von Zahnbehandlungen im Laufe eines Lebens sind, dennoch sind knapp 20.000 EUR schon eine sehr große Summe.

Falls man nun im Finanzbereich geschickt agiert und genug Disziplin hat, jeden Monat von seinem Geld etwas für seine Zähne auf die Seite zu legen, kann es durchaus auch eine Option sein, sich selbst das Geld für seine Zahnbehandlungen anzusparen. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden…

 

 

Erstellt von Andi

Ich bin Andi, lebe im Süden Deutschlands (Bayern) und seit ich mein Elektrotechnik-Studium abgeschlossen habe, veröffentliche ich neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit praktische Erfahrungen, die ich vor allem mit Technik so mache. Da es heute Technik im Überfluss gibt, ist es umso wichtiger, sich nur das zu kaufen was wirklich taugt und Wert hat. Deshalb möchte ich euch hier immer wieder die besten Produkte verschiedenster Bereiche vorstellen. Über euer Feedback, sowie Verbesserungsvorschläge und Wünsche würde ich mich wirklich sehr freuen.

2 Replies to “Die beste Zahnversicherung”

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